Alles zu Steuersätzen, Berechnung und Spartipps bei der Grunderwerbsteuer in Berlin und Brandenburg.
des Kaufpreises
des Kaufpreises
| Kaufpreis | Berlin (6%) | Brandenburg (6,5%) |
|---|---|---|
| 200.000 € | 12.000 € | 13.000 € |
| 300.000 € | 18.000 € | 19.500 € |
| 400.000 € | 24.000 € | 26.000 € |
| 500.000 € | 30.000 € | 32.500 € |
| Kostenart | Berlin | Brandenburg |
|---|---|---|
| Grunderwerbsteuer | 6,0% | 6,5% |
| Notarkosten | ca. 1,5% | ca. 1,5% |
| Grundbucheintrag | ca. 0,5% | ca. 0,5% |
| Maklerprovision | ca. 3,57% (je Hälfte) | ca. 3,57% (je Hälfte) |
| Gesamt Nebenkosten | ca. 11,6% | ca. 12,1% |
Grundsätzlich ist der Käufer zur Zahlung der Grunderwerbsteuer verpflichtet. Allerdings haften Käufer und Verkäufer gesamtschuldnerisch gegenüber dem Finanzamt. In der Praxis zahlt jedoch fast immer der Käufer.
Bewegliches Inventar (Einbauküche, Markise, Sauna) kann im Kaufvertrag separat ausgewiesen werden. Darauf fällt keine Grunderwerbsteuer an. Realistisch: 3.000-15.000 € Inventarwert.
Bei Eigentumswohnungen kann die anteilige Instandhaltungsrücklage vom Kaufpreis abgezogen werden, da sie nicht zur Gegenleistung gehört.
Verkäufe zwischen Ehepartnern und Verwandten in gerader Linie (Eltern, Kinder, Enkel) sind von der Grunderwerbsteuer befreit.
Beim Neubau: Wird das Grundstück unabhängig vom Bauvertrag gekauft, fällt die Grunderwerbsteuer nur auf den Grundstückspreis an – nicht auf die Baukosten.
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In Berlin beträgt die Grunderwerbsteuer 6% des Kaufpreises, in Brandenburg 6,5%. Bei einem Kaufpreis von 300.000 € sind das 18.000 € in Berlin bzw. 19.500 € in Brandenburg.
Umgehen lässt sich die Steuer nicht, aber reduzieren: Inventar (Einbauküche, Markise) kann separat ausgewiesen werden. Bei ETW kann die Instandhaltungsrücklage abgezogen werden. Beim Neubau kann das Grundstück separat erworben werden.
Nach der notariellen Beurkundung meldet der Notar den Kauf an das Finanzamt. Der Steuerbescheid kommt nach ca. 4-8 Wochen. Die Zahlung ist innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Bescheids fällig.
Bei selbstgenutztem Wohneigentum ist die Grunderwerbsteuer nicht absetzbar. Bei vermieteten Immobilien kann sie als Anschaffungsnebenkosten über die Abschreibung (AfA) steuerlich geltend gemacht werden.