Rechtsratgeber 2026

Immobilienkaufvertrag: Alles was Sie wissen müssen

Der Kaufvertrag für Immobilien: Tipps, Fallstricke und wichtige Klauseln für einen sicheren Kauf.

Der Weg zum sicheren Kaufvertrag

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Vorvertrag prüfen

Bevor der Notar den Kaufvertrag beurkundet, prüfen Sie alle Unterlagen: Exposé, Grundbuchauszug, Energieausweis, Teilungserklärung (bei ETW) und Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen.

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Notartermin vereinbaren

Der Notar beurkundet den Kaufvertrag. Beide Parteien (oder Bevollmächtigte) müssen anwesend sein. Sie können den Vertrag vorab lesen und Änderungswünsche einbringen.

3

Auflassungsvormerkung

Der Notar beantragt die Auflassungsvormerkung im Grundbuch. Diese sichert Ihren Anspruch auf das Eigentum und schützt vor Zwischenverfügungen des Verkäufers.

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Zahlung und Übergabe

Nach Zahlung des Kaufpreises (und aller Nebenkosten) erfolgt die Grundbuchumschreibung. Der Notar koordiniert alles. Dann erhalten Sie die Schlüssel und die Immobilie wird übergeben.

Wichtige Vertragsklauseln

✓ Kaufpreis und Zahlung

  • • Kaufpreis und Fälligkeit klar definiert
  • • Zahlung erst nach Grundbucheintragung
  • • Ratenzahlung nur mit Sicherheiten
  • • Kostenverteilung vereinbaren

✓ Übergabezeitpunkt

  • • Tag der Besitzübergabe festlegen
  • • Übergabeprotokoll vereinbaren
  • • Zustand dokumentieren
  • • Schlüsselübergabe regeln

✓ Sachmängelhaftung

  • • Haftung für versteckte Mängel
  • • Gewährleistung ausschließen? (→ Preis mindern)
  • • Mängelrechte bei Baumängeln
  • • Garantien vom Bauunternehmer

✓ Grundbuchlasten

  • • Grundschulden löschen lassen
  • • Wegerechte und Co. prüfen
  • • Nießbrauch oder Wohnrecht?
  • • Vorkaufsrecht eintragen?

Kosten beim Kaufvertrag

Mit diesen Kosten müssen Sie beim Immobilienkauf rechnen (zusätzlich zum Kaufpreis):

KostenpunktBetragBeispiel 300.000 €
Notar (Beurkundung)ca. 1-1,5%3.000-4.500 €
Grundbuchamtca. 0,5%1.500 €
Grunderwerbsteuer Berlin6%18.000 €
Makler (falls vorhanden)3-6% + MwSt10.710-21.420 €
Gesamtkosten (ca.)8-12%24.000-36.000 €

⚠ Wichtig: Nebenkosten nicht vergessen

Die Nebenkosten (8-12% des Kaufpreises) müssen Sie aus Eigenkapital zahlen. Diese können nicht finanziert werden, da sie nicht in das Grundbuch eingetragen werden. Planen Sie mindestens 30.000-40.000 € für eine 300.000 €-Immobilie ein.

Typische Fehler vermeiden

❌ Ohne Vorkenntnis unterschreiben

Lassen Sie den Vertrag immer von einem Fachanwalt oder erfahrenen Makler prüfen. Kosten: 500-2.000 € – gut investiert bei 300.000 € Kaufpreis.

❌ Finanzierung nicht gesichert

Holen Sie eine Finanzierungsbestätigung (Vorvertrag) ein, bevor Sie den Kaufvertrag unterschreiben. Ohne Finanzierungszusage drohen Strafzahlungen.

❌ Unterlagen nicht vollständig geprüft

Fordern Sie immer an: Grundbuch, Altlastenkataster, Energieausweis, Baugenehmigung, Teilungserklärung (ETW), Protokolle Eigentümerversammlung.

❌ Fristen nicht beachtet

Bei Kaufpreiserhöhungen oder Mängeln gelten oft kurze Fristen. Notieren Sie sich alle Termine und lassen Sie sich schriftlich bestätigen.

❌ Gewährleistung ausgeschlossen

Bei gebrauchten Immobilien wird die Gewährleistung oft ausgeschlossen. Lassen Sie sich davon nicht abschrecken, aber mindern Sie den Kaufpreis entsprechend.

Der Notar: Rolle und Aufgaben

Was der Notar macht

  • • Kaufvertrag beurkunden
  • • Grundbuchangelegenheiten regeln
  • • Auflassungsvormerkung eintragen
  • • Eigentumsumschreibung veranlassen
  • • Kosten abrechnen und verteilen
  • • Neutraler Berater beider Parteien

Darauf sollten Sie achten

  • • Notar selbst auswählen (kein Zwang)
  • • Kostenvergleich mehrerer Notare
  • • Alle Fragen vor Unterschrift klären
  • • Aufklärung über Risiken verlangen
  • • Bedenkzeit nach Entwurf nutzen
  • • Bei Unklarheiten: Anwalt fragen

Besonderheiten bei ETW und Neubau

Eigentumswohnung (ETW)

  • • Teilungserklärung genau prüfen
  • • Hausgeld und Rücklagen prüfen
  • • Eigentümerversammlungs-Protokolle lesen
  • • Beschluss-Sammlung anfordern
  • • Instandhaltungsrücklage prüfen
  • • Sonder- und Gemeinschaftseigentum

Neubau

  • • Fertigstellungstermin fest vereinbaren
  • • Vertrag mit Abschlagszahlungen
  • • Abnahme protokollieren
  • • Mängelrüge fristgerecht
  • • Gewährleistungsbürgschaft fordern
  • • Bauleistungsversicherung prüfen

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Häufig gestellte Fragen zum Kaufvertrag

Kann ich den Kaufvertrag widerrufen?+

Nach der Beurkundung ist der Kaufvertrag bindend. Ein Widerrufsrecht besteht nur bei bestimmten Verträgen (z.B. bei Fernabsatz). Bei Kaufverträgen vor Ort gibt es kein Widerrufsrecht – daher ist eine sorgfältige Prüfung vorher umso wichtiger.

Was passiert, wenn die Finanzierung scheitert?+

Im Kaufvertrag kann eine Finanzierungsklausel (aufschiebende Bedingung) vereinbart werden. Dann wird der Vertrag unwirksam, wenn die Finanzierung nicht zustande kommt. Ohne solche Klausel drohen Schadensersatzansprüche gegen Sie.

Wie lange dauert der Kaufvertrag?+

Die reine Beurkundung dauert 1-2 Stunden. Die gesamte Abwicklung (bis zur Grundbuchumschreibung) takes 4-12 Wochen, abhängig von der Schnelligkeit der Zahlung und des Grundbuchamts.

Muss ich persönlich beim Notar erscheinen?+

Ja, grundsätzlich müssen beide Parteien persönlich erscheinen oder eine notariell beglaubigte Vollmacht vorlegen. Eine Vertretung ist also möglich, aber die Vollmacht muss formell korrekt sein.