Der Kaufvertrag für Immobilien: Tipps, Fallstricke und wichtige Klauseln für einen sicheren Kauf.
Bevor der Notar den Kaufvertrag beurkundet, prüfen Sie alle Unterlagen: Exposé, Grundbuchauszug, Energieausweis, Teilungserklärung (bei ETW) und Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen.
Der Notar beurkundet den Kaufvertrag. Beide Parteien (oder Bevollmächtigte) müssen anwesend sein. Sie können den Vertrag vorab lesen und Änderungswünsche einbringen.
Der Notar beantragt die Auflassungsvormerkung im Grundbuch. Diese sichert Ihren Anspruch auf das Eigentum und schützt vor Zwischenverfügungen des Verkäufers.
Nach Zahlung des Kaufpreises (und aller Nebenkosten) erfolgt die Grundbuchumschreibung. Der Notar koordiniert alles. Dann erhalten Sie die Schlüssel und die Immobilie wird übergeben.
Mit diesen Kosten müssen Sie beim Immobilienkauf rechnen (zusätzlich zum Kaufpreis):
| Kostenpunkt | Betrag | Beispiel 300.000 € |
|---|---|---|
| Notar (Beurkundung) | ca. 1-1,5% | 3.000-4.500 € |
| Grundbuchamt | ca. 0,5% | 1.500 € |
| Grunderwerbsteuer Berlin | 6% | 18.000 € |
| Makler (falls vorhanden) | 3-6% + MwSt | 10.710-21.420 € |
| Gesamtkosten (ca.) | 8-12% | 24.000-36.000 € |
Die Nebenkosten (8-12% des Kaufpreises) müssen Sie aus Eigenkapital zahlen. Diese können nicht finanziert werden, da sie nicht in das Grundbuch eingetragen werden. Planen Sie mindestens 30.000-40.000 € für eine 300.000 €-Immobilie ein.
Lassen Sie den Vertrag immer von einem Fachanwalt oder erfahrenen Makler prüfen. Kosten: 500-2.000 € – gut investiert bei 300.000 € Kaufpreis.
Holen Sie eine Finanzierungsbestätigung (Vorvertrag) ein, bevor Sie den Kaufvertrag unterschreiben. Ohne Finanzierungszusage drohen Strafzahlungen.
Fordern Sie immer an: Grundbuch, Altlastenkataster, Energieausweis, Baugenehmigung, Teilungserklärung (ETW), Protokolle Eigentümerversammlung.
Bei Kaufpreiserhöhungen oder Mängeln gelten oft kurze Fristen. Notieren Sie sich alle Termine und lassen Sie sich schriftlich bestätigen.
Bei gebrauchten Immobilien wird die Gewährleistung oft ausgeschlossen. Lassen Sie sich davon nicht abschrecken, aber mindern Sie den Kaufpreis entsprechend.
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Nach der Beurkundung ist der Kaufvertrag bindend. Ein Widerrufsrecht besteht nur bei bestimmten Verträgen (z.B. bei Fernabsatz). Bei Kaufverträgen vor Ort gibt es kein Widerrufsrecht – daher ist eine sorgfältige Prüfung vorher umso wichtiger.
Im Kaufvertrag kann eine Finanzierungsklausel (aufschiebende Bedingung) vereinbart werden. Dann wird der Vertrag unwirksam, wenn die Finanzierung nicht zustande kommt. Ohne solche Klausel drohen Schadensersatzansprüche gegen Sie.
Die reine Beurkundung dauert 1-2 Stunden. Die gesamte Abwicklung (bis zur Grundbuchumschreibung) takes 4-12 Wochen, abhängig von der Schnelligkeit der Zahlung und des Grundbuchamts.
Ja, grundsätzlich müssen beide Parteien persönlich erscheinen oder eine notariell beglaubigte Vollmacht vorlegen. Eine Vertretung ist also möglich, aber die Vollmacht muss formell korrekt sein.